Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Gepäckaufbewahrung und den Shop von Bavarian Lockers (Bagstore), Marsstraße 13, 80335 München
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Aufbewahrung von Gepäck sowie über die Vorbestellung von Waren, die zwischen Atilla Ekizce, handelnd unter den Bezeichnungen „Bagstore“ und „Bavarian Lockers“, Bremer Str. 12, 49191 Belm (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden – unabhängig davon, ob die Buchung über die Webseite bavarianlockers.com, vor Ort oder auf anderem Weg erfolgt.
(2) Die Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe des Gepäcks erfolgt an unserer Annahmestelle in der Marsstraße 13, 80335 München, in den Räumen des Café MackGorilla („Annahmestelle“).
(3) Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- „Gepäckstück“: jedes einzelne übergebene Behältnis (Rucksack, Tasche, Koffer, XL-/XXL-Stück) einschließlich seines Inhalts;
- „Buchung“: die Reservierung eines Aufbewahrungszeitraums für eine bestimmte Anzahl und Art von Gepäckstücken;
- „Buchungsbeginn“: der in der Buchung gewählte Zeitpunkt der Abgabe;
- „Aufbewahrungstag“: ein Zeitraum von 24 Stunden ab Buchungsbeginn;
- „Gepäckschein“: die Referenznummer und der QR-Code aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Kundenkonto;
- „Verbraucher“: jede natürliche Person im Sinne von § 13 BGB; „Unternehmer“: jede Person im Sinne von § 14 BGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information. Rechtlich maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
§ 2 Unsere Leistungen
(1) Wir nehmen Gepäckstücke während unserer Öffnungszeiten entgegen, bewahren sie für den gebuchten Zeitraum auf und geben sie gegen Vorlage des Gepäckscheins wieder heraus (Verwahrung). Die Aufbewahrung erfolgt durch unser Personal in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen, videoüberwachten Bereich der Annahmestelle. Einen Anspruch auf einen bestimmten Lagerplatz, ein eigenes Schließfach oder eine bestimmte Art der Unterbringung hat der Kunde nicht.
(2) Die Öffnungszeiten betragen derzeit täglich 7:30 bis 22:00 Uhr. Eine Abholung nach 22:00 Uhr bis spätestens 23:30 Uhr ist nur möglich, wenn sie bei der Buchung als Spätabholung gegen den dort angezeigten Aufpreis gewählt wurde. Wir sind berechtigt, die Öffnungszeiten aus wichtigem Grund (z. B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Betriebsstörungen) vorübergehend zu ändern; betroffene Kunden informieren wir nach Möglichkeit vorab per E-Mail. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Abgabe und Abholung nicht möglich.
(3) Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Pflichten Erfüllungsgehilfen bedienen, insbesondere des Personals des Café MackGorilla.
(4) Wir sind berechtigt, Gepäckstücke bei der Annahme zu kennzeichnen (z. B. mit einem nummerierten Anhänger) und zur Dokumentation ihres äußeren Zustands zu fotografieren. Die Fotos dienen ausschließlich der Zuordnung, der Beweissicherung und der Abwicklung des Vertrags.
(5) Eine Versicherung des Gepäcks ist nicht Bestandteil unserer Leistung (§ 11).
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Webseite ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „Weiter zur Zahlung“ und dem Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Aufbewahrungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung per E-Mail bestätigen oder die Leistung erbringen.
(3) Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben (Zeitraum, Gepäckstücke, Kontaktdaten) jederzeit prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Die wesentlichen Vertragsdaten erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung; diese AGB kann er jederzeit unter bavarianlockers.com/agb abrufen, speichern und ausdrucken.
(4) Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag mit der Annahme des Gepäcks durch unser Personal zustande; diese AGB gelten entsprechend.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er während der Aufbewahrung erreichbar ist.
(6) Wir sind berechtigt, eine Buchung aus wichtigem Grund abzulehnen oder zu stornieren, insbesondere wenn keine Kapazität verfügbar ist, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei einem Verstoß gegen diese AGB. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall vollständig, sofern der Kunde den Grund nicht zu vertreten hat.
§ 4 Preise, Zahlung, Nachberechnung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Webseite angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich je Gepäckstück und angefangenem Aufbewahrungstag zuzüglich einer Servicegebühr je Buchung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(2) Mehrtagesrabatte und Gutscheine werden nach den bei der Buchung angezeigten Bedingungen berechnet. Je Buchung kann höchstens ein Gutscheincode eingelöst werden. Gutscheine sind nicht in bar auszahlbar und, soweit nichts anderes angegeben ist, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
(3) Bei Online-Buchungen ist der Preis im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe zu zahlen; ergänzend gelten dessen Bedingungen. Bei Buchungen vor Ort ist der Preis bei Abgabe fällig.
(4) Holt der Kunde sein Gepäck später als zum gebuchten Ende ab oder übergibt er mehr oder größere Gepäckstücke als gebucht, sind wir berechtigt, die Differenz nach den jeweils gültigen Preisen nachzuberechnen; für jeden angefangenen weiteren Aufbewahrungstag fällt der Tagespreis je Gepäckstück an. Die Nachforderung ist bei Abholung fällig.
(5) Wegen fälliger Forderungen aus dem Vertrag steht uns an dem übergebenen Gepäck ein Zurückbehaltungsrecht zu (§ 273 BGB).
§ 5 Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen
(1) Der Kunde kann eine Buchung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Buchungsbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung ist per E-Mail an info.mackgorilla@gmail.com unter Angabe der Referenznummer zu erklären; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs. Der gezahlte Betrag wird in diesem Fall vollständig über das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.
(2) Geht eine Stornierung später als 24 Stunden vor Buchungsbeginn ein oder erscheint der Kunde nicht („No-Show“), ist eine Erstattung ausgeschlossen, da wir die gebuchte Kapazität für den Kunden reserviert und für andere Kunden gesperrt haben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall erstatten wir den entsprechenden Differenzbetrag.
(3) Holt der Kunde sein Gepäck vor dem gebuchten Ende ab oder gibt er es später als zum Buchungsbeginn ab, erfolgt keine anteilige Erstattung. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Umbuchungen (Änderung des Zeitraums oder der Anzahl der Gepäckstücke) sind bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn nach Verfügbarkeit möglich. Ein sich daraus ergebender Mehrpreis ist vom Kunden zu zahlen; ein Minderpreis wird erstattet.
(5) Können wir die gebuchte Leistung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht erbringen, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe Widerrufsbelehrung), bleiben von diesem § 5 unberührt.
§ 6 Annahme und Prüfung des Gepäcks
(1) Die Abgabe erfolgt persönlich an der Annahmestelle während der Öffnungszeiten gegen Vorlage des Gepäckscheins.
(2) Wir sind berechtigt, die Annahme von Gepäckstücken zu verweigern, insbesondere wenn
- Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ausgeschlossene Gegenstände (§ 7) enthalten;
- sie beschädigt, verschmutzt, undicht oder nicht ausreichend verschlossen sind;
- sie nach Größe oder Gewicht (mehr als 32 kg je Stück) nicht zur Aufbewahrung geeignet sind;
- die Kapazität der Annahmestelle erschöpft ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Buchst. a bis c besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit der Kunde den Grund zu vertreten hat; im Fall des Buchst. d erstatten wir den vollen Preis.
(4) Besteht der begründete Verdacht, dass ein Gepäckstück gefährliche, verbotene oder verderbliche Gegenstände enthält, sind wir berechtigt, es im Beisein des Kunden zu öffnen oder dessen Öffnung zu verlangen. Ist der Kunde nicht erreichbar und besteht eine Gefahr für Personen oder Sachen, dürfen wir das Gepäckstück auch ohne ihn öffnen, die zuständigen Behörden hinzuziehen und die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Kosten trägt der Kunde, soweit er die Gefahr zu vertreten hat.
(5) Zu einer Prüfung des Inhalts sind wir nicht verpflichtet. Der Inhalt der Gepäckstücke ist uns grundsätzlich nicht bekannt.
§ 7 Ausgeschlossene Gegenstände
(1) Von der Aufbewahrung ausgeschlossen sind:
- Waffen, Munition und gefährliche Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes;
- explosive, entzündliche, ätzende, giftige, radioaktive oder sonst gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Gaskartuschen, Feuerwerk, Kraftstoffe);
- Betäubungsmittel, Diebesgut und sonstige Gegenstände, deren Besitz verboten ist;
- verderbliche Lebensmittel sowie Gegenstände, die Gerüche, Flüssigkeiten oder Ungeziefer absondern können;
- lebende Tiere und Pflanzen;
- Bargeld, Wertpapiere, Zahlungskarten, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und Uhren;
- Ausweise, Reisepässe, Visa, Fahrkarten, Urkunden, Geschäftsunterlagen und sonstige Dokumente;
- tragbare Elektronik wie Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras und Datenträger;
- Medikamente, die der Kunde während der Aufbewahrungszeit benötigt;
- Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerstücke und sonstige Gegenstände von besonderem materiellem oder ideellem Wert;
- Gepäckstücke, deren Gesamtwert einschließlich Inhalt 1.000 € übersteigt, es sei denn, wir haben der Aufbewahrung vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(2) Mit der Abgabe versichert der Kunde, dass sich keine ausgeschlossenen Gegenstände im Gepäck befinden. Werden ausgeschlossene Gegenstände entgegen Absatz 1 dennoch eingelagert, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden; unsere Haftung richtet sich in diesem Fall nach § 12 Absatz 5.
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die uns, unserem Personal, Dritten oder anderem eingelagerten Gepäck durch ausgeschlossene Gegenstände entstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sein Gepäck ordnungsgemäß zu verpacken und zu verschließen, sodass der Inhalt bei üblicher Handhabung (Tragen, Stapeln, Umsetzen) nicht beschädigt wird und nicht herausfallen kann. Zerbrechliche Gegenstände sind ausreichend zu schützen.
(2) Der Kunde soll Wertsachen und Dokumente vor der Abgabe aus dem Gepäck entnehmen.
(3) Der Kunde hat den Gepäckschein sorgfältig aufzubewahren, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und uns einen Verlust unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Kunde soll sein Gepäck bei der Abholung auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden prüfen und Verluste oder Schäden unverzüglich, möglichst noch vor Ort, anzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden soll er innerhalb von sieben Tagen nach der Abholung in Textform anzeigen. Eine verspätete Anzeige kann die Aufklärung eines Schadens erheblich erschweren; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Herausgabe des Gepäcks
(1) Die Herausgabe erfolgt während der Öffnungszeiten an der Annahmestelle gegen Vorlage des Gepäckscheins (QR-Code oder Referenznummer).
(2) Der Gepäckschein ist ein Legitimationszeichen. Wir sind berechtigt, das Gepäck mit befreiender Wirkung an jede Person herauszugeben, die den Gepäckschein vorlegt, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die vorlegende Person nicht berechtigt ist.
(3) Wir sind berechtigt, vor der Herausgabe einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und die Herausgabe zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Berechtigung bestehen.
(4) Bei Verlust des Gepäckscheins erfolgt die Herausgabe nur an den Kunden gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, dessen Name mit der Buchung übereinstimmt, und gegen eine zutreffende Beschreibung des Gepäcks. Wir können hierfür eine schriftliche Empfangsbestätigung verlangen.
(5) Eine Zusendung oder Auslieferung des Gepäcks schulden wir nicht.
§ 10 Nicht abgeholtes Gepäck
(1) Wird Gepäck nicht bis zum gebuchten Ende abgeholt, setzen wir die Aufbewahrung zu den jeweils gültigen Tagespreisen fort (§ 4 Absatz 4).
(2) Wird Gepäck nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem gebuchten Ende abgeholt, fordern wir den Kunden per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse unter Setzung einer Frist von mindestens 30 Tagen zur Abholung und zur Zahlung der angefallenen Entgelte auf und weisen ihn auf die Folgen nach Absatz 3 hin.
(3) Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 372 ff. und 383 ff. BGB) zu verfahren, das Gepäck also zu hinterlegen oder öffentlich versteigern zu lassen. Verderbliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen wir entsorgen. Die Kosten trägt der Kunde; ein etwaiger Erlös wird nach Abzug unserer Forderungen und Kosten für den Kunden hinterlegt oder an ihn ausgezahlt.
§ 11 Keine Versicherung
(1) Das Gepäck ist durch uns nicht versichert. Eine Transport-, Reisegepäck- oder Wertsachenversicherung ist nicht Bestandteil des Vertrags; unsere Preise sind auf dieser Grundlage kalkuliert.
(2) Wir empfehlen dem Kunden, für wertvolles Gepäck eine eigene Reisegepäck- oder Hausratversicherung abzuschließen bzw. den Umfang einer bestehenden Versicherung zu prüfen.
(3) Die Videoüberwachung und die Betreuung durch unser Personal dienen der Sicherheit. Sie stellen keine Garantie dar und begründen keine über § 12 hinausgehende Haftung.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – bei der Gepäckaufbewahrung insbesondere die sorgfältige Verwahrung und die Herausgabe an den Berechtigten. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 500 € je Gepäckstück.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für ausgeschlossene Gegenstände (§ 7), die entgegen diesen AGB eingelagert wurden, haften wir nur in den Fällen des Absatzes 1. Im Übrigen bleibt § 254 BGB (Mitverschulden) unberührt.
(6) Für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, die natürliche Beschaffenheit des Gepäcks (z. B. Zerbrechlichkeit, Verderb) oder übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßer Handhabung zurückzuführen sind, haften wir nicht, es sei denn, uns trifft ein Verschulden nach Absatz 1 oder 2.
(7) Für Folgeschäden wie verpasste Verbindungen, Termine oder Veranstaltungen haften wir nicht, soweit sie darauf beruhen, dass das Gepäck außerhalb unserer Öffnungszeiten abgeholt werden sollte oder der Kunde verspätet erschienen ist. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3.
§ 13 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch sein Gepäck oder dessen Inhalt an Personen, Sachen oder anderem Gepäck entstehen.
(2) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach §§ 7 und 8 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 14 Videoüberwachung und Datenschutz
(1) Die Annahmestelle und der Aufbewahrungsbereich werden zum Schutz des Eigentums und zur Aufklärung von Vorfällen videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird vor Ort hingewiesen.
(2) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Buchungs- und Zahlungsdaten, Fotos des Gepäcks sowie ggf. Daten des Kundenkontos und Newsletter-Einwilligungen) zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie – soweit erforderlich – auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Kundenkonto, Gutscheine und Aktionen
(1) Der Kunde kann ein kostenloses Kundenkonto anlegen. Die Anmeldung erfolgt über einen per E-Mail versandten Link oder Code. Der Kunde hat sein E-Mail-Postfach vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Gutscheine und Aktionen (z. B. Rabattcodes, Kaffee-Gutscheine) sind freiwillige Leistungen. Wir legen ihre Bedingungen, Gültigkeit und Anzahl fest und können Aktionen für die Zukunft beenden; bereits in das Wallet übernommene Gutscheine bleiben bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Gutscheine sind nicht in bar auszahlbar.
(3) Wir sind berechtigt, Kundenkonten bei Missbrauch oder bei Verstößen gegen diese AGB zu sperren. Der Kunde kann die Löschung seines Kontos jederzeit per E-Mail verlangen.
§ 16 Vorbestellung von Waren (Shop)
(1) Über den Shop können Souvenirs und Reiseartikel vorbestellt und bezahlt werden. Die Übergabe erfolgt ausschließlich an der Annahmestelle; ein Versand findet nicht statt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(4) Wird bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem angegebenen Wunschtermin abgeholt, sind wir nach erfolgloser Aufforderung per E-Mail mit angemessener Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; den gezahlten Kaufpreis erstatten wir in diesem Fall.
§ 17 Hausrecht
Die Annahmestelle befindet sich in den Räumen des Café MackGorilla; es gilt die dortige Hausordnung. Personen, die gegen die Hausordnung oder diese AGB verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Die Herausgabe von Gepäck an Berechtigte bleibt davon unberührt.
§ 18 Streitbeilegung und Kontakt
(1) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Fragen und Beschwerden richtet der Kunde an info.mackgorilla@gmail.com oder telefonisch an +49 176 70140040.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
(3) Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Buchungen zu ändern. Für bestehende Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).